Auf zur Zertifizierung!
EINZEL-SUPERVISION (1 Std.)
Für Ihre Zertifizierung
1 x Einzelsupervision über 1 Fall als (Co-) Mediator während oder innerhalb von 1 Jahr nach Lehrgang
§ 2 Abs. 5 ZMediatAusbV
Fristerverlängerung: Der vor dem Hintergrund der Corona-Maßnahmen neu gefaßte § 8 ZMediatAusbV (gilt rückwirkend ab dem 01.03.2020) verlängert diese Frist um max. 6 Monate.
4 x Einzelsupervisionen über 4 Fälle als („Co“-) Mediator
innerhalb der ersten 2 Jahre nach der Ausbildung (also Lehrgang + 1. Einzelsupervision), § 4 Abs. 1 ZMediatAusbV
Fristerverlängerung: Der vor dem Hintergrund der Corona-Maßnahmen neu gefaßte § 8 ZMediatAusbV (gilt rückwirkend ab dem 01.03.2020) verlängert diese Frist um max. 1 Jahr.